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SUMMARY:Jahreshauptversammlung Förderverein
DESCRIPTION:bitte anklicken für weitere Infos: Einladung 07.10.25 ( https://www.grundschule-straeten.de/wp-content/uploads/sites/4/2025/09/Einladung-07.10.25.docx )\n \n \nEinladung zur\nJahreshauptversammlung\n \nHiermit laden wir recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung\nin der Kath. Grundschule Straeten im OGS Raum ein.\n \nAm Dienstag, 07. Oktober´25 um 19.00 Uhr\n \n \nTagesordnung:\n \n\nBegrüßung\nGeschäftsbericht\nKassenbericht\nBericht der Kassenprüfung\nEntlastung des Vorstands\nWahlen\nWahl der Kassenprüfer/in\nAnträge – Satzungsänderung (Erläuterung siehe unten)\nVerschiedenes\n\n \nÜber ein zahlreiches Kommen würden wir uns sehr freuen.\n \nMit freundlichen Grüßen\nDer Vorstand\n \n \nAnhang: Satzungsänderung\n \nVor Satzungsänderung § 6 (1)\n„Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres einzuberufen.“\n \nNach Satzungsänderung §6 (1) Mitgliederversammlung\n„Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen in den ersten Monaten des Geschäftsjahres einberufen.\nDie Einladung erfolgt schriftlich, wahlweise per Brief, per E-Mail, durch Aushang oder durch andere geeignete Formen der telekommunikativen Übermittlung.\nMit dem Beitritt zum Verein erklärt sich das Mitglied der Nutzung der oben genannten Kommunikationsmittel zur Einladung einverstanden.“\n \n__________________\n \nVor Satzungsänderung §7 (1) Vorstand\nDer Vorstand besteht aus:\n\nDem/der Vorsitzenden\nDem/der Stellvertreter (-in) des/der 1. Vorsitzenden\nDem/der Schatzmeister(-in) des Fördervereins\nDem/der Schriftführer(-in)\n\nVorstand im Sinne des §26 BGB ist der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister des Fördervereins.\n \nNach der Satzungsänderung §7 (1) Vorstand\nDer Vorstand besteht aus:\n\nDem/der Vorsitzenden\nDem/der Stellvertreter (-in) des/der 1. Vorsitzenden\nDem/der Kassierer(-in) des Fördervereins\nDem/der Schriftführer(-in)\nUnd bis zu drei Beisitzer(-innen)\n\nVorstand im Sinne des §26 BGB ist der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Kassiere(-in) des Fördervereins.\n
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