Jahreshauptversammlung Förderverein

bitte anklicken für weitere Infos: Einladung 07.10.25

 

 

Einladung zur

Jahreshauptversammlung

 

Hiermit laden wir recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung

in der Kath. Grundschule Straeten im OGS Raum ein.

 

Am Dienstag, 07. Oktober´25 um 19.00 Uhr

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsbericht
  3. Kassenbericht
  4. Bericht der Kassenprüfung
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Wahlen
  7. Wahl der Kassenprüfer/in
  8. Anträge – Satzungsänderung (Erläuterung siehe unten)
  9. Verschiedenes

 

Über ein zahlreiches Kommen würden wir uns sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

 

Anhang: Satzungsänderung

 

Vor Satzungsänderung § 6 (1)

„Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres einzuberufen.“

 

Nach Satzungsänderung §6 (1) Mitgliederversammlung

„Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen in den ersten Monaten des Geschäftsjahres einberufen.

Die Einladung erfolgt schriftlich, wahlweise per Brief, per E-Mail, durch Aushang oder durch andere geeignete Formen der telekommunikativen Übermittlung.

Mit dem Beitritt zum Verein erklärt sich das Mitglied der Nutzung der oben genannten Kommunikationsmittel zur Einladung einverstanden.“

 

__________________

 

Vor Satzungsänderung §7 (1) Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. Dem/der Vorsitzenden
  2. Dem/der Stellvertreter (-in) des/der 1. Vorsitzenden
  3. Dem/der Schatzmeister(-in) des Fördervereins
  4. Dem/der Schriftführer(-in)

Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister des Fördervereins.

 

Nach der Satzungsänderung §7 (1) Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. Dem/der Vorsitzenden
  2. Dem/der Stellvertreter (-in) des/der 1. Vorsitzenden
  3. Dem/der Kassierer(-in) des Fördervereins
  4. Dem/der Schriftführer(-in)
  5. Und bis zu drei Beisitzer(-innen)

Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Kassiere(-in) des Fördervereins.

Die Veranstaltung ist beendet.

Datum

Okt. 07 2025
Vorbei!

Uhrzeit

19:00 - 22:00

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